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FAQ

Wie lange dauert eine Psychotherapiesitzung?

Eine Sitzung nimmt durchschnittlich 75 - 90 Minuten Arbeitszeit in Anspruch, wovon 50 - 60 Minuten Gesprächszeit darstellen.

Wie lange dauert eine Traumatherapiesitzung?

Die Dauer einer Trauma-fokussierten Sitzung variiert zwischen 60 - 90 Minuten. Je nach Therapieverfahren besteht ein unterschiedlich hoher Zeitaufwand insgesamt.

Wer trägt die Kosten meiner Behandlung?

Es gibt drei Varianten:​

  • Sie sind Selbstzahler und übernehmen die Kosten der Behandlung vollständig selbst.

  • Sie sind Selbstzahler, haben aber eine Zusatzversicherung abgeschlossen, welche Ihnen einen Teil der Kosten oder die Gesamtkosten nachträglich rückerstattet.

  • Die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernimmt die Kosten (abzüglich Franchise und Selbstbehalt im Rahmen Ihres gewählten Tarifs).

Was muss ich beachten, damit die Grundversicherung meiner Krankenkasse die Kosten der Behandlung trägt?

Damit die Grundversicherung ihrer Krankenkasse die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung übernimmt, benötigen Sie eine Anordnung zur Psychotherapie (PDF / Word) durch einen Arzt.

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Eine solche Anordnungsbefugnis haben Ärzte oder Ärztinnen der Grundversorgung und der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung, d.h.

  • Fachärzte für Psychiatrie, Psychotherapie und/oder Psychosomatik

  • Hausärzte

 

Kriseninterventionen oder Kurztherapien für Patienten und Patientinnen mit schweren Erkrankungen können ebenfalls durch Personen mit einem Facharzttitel aller ärztlicher Fachrichtungen, inklusive Praktischer Arzt, einmalig für ein Maximum von 10 Sitzungen angeordnet werden.

Wie viele Sitzungen werden von der Grundversicherung meiner Krankenkasse maximal übernommen?

Ihr Hausarzt ist dazu befugt maximal 2 ärztliche Anordnungen zu tätigen. Pro ärztliche Anordnung sind 15 Sitzungen der psychologischen Psychotherapie möglich, d.h. 2 x 15 = 30 Sitzungen insgesamt.

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Ein Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychosomatik kann ebenfalls 2 x 15 = 30 Sitzungen anordnen. Darüber hinaus kann er auch weitere Anordnungen bewirken, d. h. 30 Sitzungen oder ggf. mehr.

 

Sollten Sie an einer somatischen Erkrankung leiden, die Ihnen psychisches Leid verursacht, kann Ihr behandelnder Facharzt jeglicher Fachrichtung (z. B. Facharzt für Gastroenterologie, Pneumologie, Nephrologie, etc.) inkl. praktischer Arzt ebenfalls eine Anordnung von maximal 10 Sitzungen stellen. Sollten diese 10 Sitzungen nicht ausreichen, kann eine Erweiterung auf ebenfalls insgesamt 30 Sitzungen durch den Hausarzt erfolgen, ggf. auch weitere Sitzungen nach Beurteilung durch einen Facharzt für Psychiatrie, Psychosomatik oder Psychotherapie.

Was passiert, wenn die Therapie über die Grundversicherung länger als 30 Sitzungen dauern sollte?

Vor einer Weiterführung der Psychotherapie nach 30 Sitzungen ist eine Kostengutsprache des Versicherers nötig.

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Ob eine Fortführung der Therapie nach 30 Sitzungen notwendig ist, wird von einem Facharzt für Psychiatrie, Psychosomatik oder Psychotherapie (im Folgenden 'Psychiater') mitbeurteilt. Sie sollten also in dem Fall rechtzeitig vor Ablauf der 30 Sitzungen einen Termin bei einem Psychiater vereinbaren. (In Ausnahmefällen kann auch eine Beurteilung  in Form einer Aktenbeurteilung stattfinden.)

 

Wenn die ersten 30 Sitzungen bereits ihr Psychiater verordnet hat, kann dieser die Fortführung der Therapie ebenfalls beantragen.

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Sollte die Anordnung der ersten 30 Sitzungen über Ihren Hausarzt erfolgt sein, stellt dieser auch den Fortführungsantrag und fügt die Beurteilung durch einen Psychiater seinem Antrag bei.

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Welche Kosten kommen als Selbstzahler auf mich zu?

Es steht Ihnen natürlich auch frei die Kosten Ihrer Behandlung selbst zu tragen und unsere Begleitung unabhängig von medizinischen Diagnosen und Institutionen in Anspruch zu nehmen.

Unter Leistungen finden Sie unsere Tarife für Privatzahler.

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